Informationen
Neuer Wanderweg in der Gemeinde Stoltebüll
Am Sonntag, den 27. April lud die Gemeinde Stoltebüll zur Einweihung des neuen Wanderweges auf den Thingplatz ein. Der neue Weg über Spannbrück und wieder zurück zum Thingplatz gehört zu den acht Wanderwegen, die von der Gemeinde Stoltebüll in Zusammenarbeit mit der Aktiv Region Ostsee-Schlei realisiert und beschildert wurde.
Bei schönstem Frühlingswetter konnte Bürgermeister Dr. Claus Messer über 50 interessierte
Gäste begrüßen. Anschließend ging es mit der Naturführerin Ute Hörcher auf eine informative, unterhaltsame Wanderung, es gab anschauliche Berichte über die ursprüngliche Bedeutung der Knicks, verschiedene Gehölze und deren tierische Bewohner. Nach kurzweiligen 90 Minuten war die Wandergruppe zurück am Thingplatz, wo Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr Gulde-Schörderup die Gäste mit Grillwurst und kühlen Erfrischungen erwartete. So gestärkt, rückte man anschließend im Steinkreis auf dem Thingplatz zusammen, um der Märchenerzählerin Petra Herzig zu lauschen.
Eine rundum gelungene Veranstaltung, allen Beteiligten einen herzlichen Dank für den überaus schönen Tag!
Michaela Gimm
Gemeindevertreterin
Mehr Infos zu den neuen Wegen gibt’s unter:
Tourismus → Wanderwege

Überwuchs durch Sträucher, Hecken und Bäume
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Stoltebüll,
immer wieder kommt es in unserer Gemeinde zu Verkehrsbehinderungen durch wildwachsende Sträucher, Hecken und Büsche, welche in den Verkehrsraum hineinwachsen und sowohl Fußgänger, als auch Autofahrer oder andere Verkehrsteilnehmer in Ihrer Verkehrssicherheit einschränken.
Nach § 33 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein in seiner aktuellen Fassung dürfen Anpflanzungen in der Art nicht unterhalten werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Wildwachsende Kräuter (auch Hecken) sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert und die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt ist.
Über den Fahrbahnen ist ein Bereich von 4m Höhe und über den Gehwegen von 2m Höhe freizuhalten (Lichtraumprofil), damit Fahrzeuge bzw. Fußgänger und Fahrradfahrer die öffentlichen Straßen und Wege entsprechend ihrer Bestimmung gefahrlos nutzen können. Der Bewuchs muss entlang der Geh- und Radwege bis zur Geh- oder Radweghinterkante (Grundstücksgrenze) geastet bzw. zurückgeschnitten werden. An Kreuzungen und Einmündungen müssen Hecken, Sträucher und sonstige Anpflanzungen stets so kurz gehalten werden, dass die Sichtfelder nicht eingeschränkt werden. Verkehrsschilder und Straßenlampen müssen stets freigehalten werden.
Aufgrund von Nachfragen und Beschwerden seitens der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stoltebüll sollen die vorstehenden, kurz gefassten, Erläuterungen als Hilfestellung dienen und ein besseres Verständnis fördern.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie daher darum bitten, Ihr Grundstück auf überhängende Äste und Bäume zu prüfen und gegebenenfalls einen Rückschnitt entsprechend der oben genannten Vorgaben durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Claus Messer
Bürgermeister
Neue Haltestelle der Fahrbücherei 6 in Stoltebüll
Die Gemeinde informiert: Das Team der Fahrbücherei 6 freut sich, eine neue Haltestelle in Stoltebüll einzurichten. Ab sofort wird der Bücherbus in Wittkiel an der Landstraße (Bushaltestelle in der Ortsmitte) Halt machen.